Digitale Dokumente von Bund, Kantonen und Gemeinden müssen für alle Menschen zugänglich sein. Für veröffentlichte PDFs gelten die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). In der Schweiz verpflichtet der eGov-Standard eCH-0059 Behörden und bundesnahe Betriebe dazu, PDFs nach WCAG 2.1 AA und dem PDF/UA-Standard barrierefrei umzusetzen.
Nicht konforme Dokumente bedeuten regulatorisches Risiko, mögliche Beschwerden und den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit ist gesetzlicher Auftrag – und eine verbindliche Anforderung an digitale Kommunikation.
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Ein barrierefreies PDF ist so aufgebaut, dass es von assistiven Technologien wie Screenreadern korrekt interpretiert werden kann. Dazu gehören eine semantisch richtige Struktur, eine definierte Lesereihenfolge und Alternativtexte für Bilder. In unserem Blogartikel zu Standards, Anforderungen und Tipps zu barrierefreies PDFs findest du weitere Informationen.
Nein. Der PDF Accessibility Checker (PAC) prüft nur einen Teil der technischen Kriterien.
So erkennt er beispielsweise keine inhaltlich unpassenden Alternativtexte oder fehlerhafte Lesereihenfolgen. Eine manuelle Prüfung ist daher zwingend erforderlich.
Die Kosten hängen von Umfang, Komplexität (z. B. Tabellen, Formulare, Grafiken) und der Qualität des Ausgangsdokuments ab. Nach einer kurzen Analyse erhältst du eine transparente Offerte mit klar ausgewiesenem Aufwand.
Kleinere Dokumente bearbeiten wir innerhalb weniger Tage. Für umfangreiche Publikationen benötigen wir – je nach Komplexität – mehrere Wochen.