Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit: Zugängliche Inhalte für alle

Digitale Barrierefreiheit bedeutet Teilhabe für alle – unabhängig von körperlichen oder mentalen Einschränkungen, Situation oder Alter. Hier erfährst du, warum barrierefreie digitale Angebote heute unverzichtbar sind, wie e-Accessibility Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann und welche Gesetze gelten.

Inhalt

Autor:in

Katharina Hodel

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass digitale Inhalte wie Websites, Apps oder PDFs von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von ihren körperlichen, kognitiven oder aktuellen Fähigkeiten und Einschränkungen. Digitale Barrierefreiheit, auch e-Accessibility genannt, ist ein wesentlicher Aspekt von Inklusion und fairer Teilhabe in der digitalen Welt.

Digitale Barrierefreiheit betrifft uns alle

Die digitale Zugänglichkeit bezieht sich nicht nur auf Menschen mit Behinderung. Barrieren im digitalen Umfeld können alle Menschen betreffen – permanent, vorübergehend oder situativ. Und zwar in den folgenden vier Bereichen:

  • Sehen: Blinde benötigen eine Sprachausgabe per Screenreader und erklärende Alternativtexte zu Grafiken und Bildern. Bei Seheinschränkungen im Alter hilft eine Vergrösserungs-Software.
  • Hören: Gehörlose Menschen sind auf visuelle Inhalte angewiesen. Auch bei einer Ohrenentzündung oder in lauter Umgebung sind Untertitel in Videos hilfreich.
  • Denken: Personen mit Lernschwierigkeiten, Aufmerksamkeitsstörungen oder anderen kognitiven Einschränkungen benötigen Leichte Sprache und gut strukturierte Webseiten und Texte – von denen alle profitieren.
  • Tasten: Menschen mit motorischen Einschränkungen navigieren mit der Tastatur oder per Sprachsteuerung. Mit einem gebrochenen Handgelenk oder einem Kleinkind auf dem Arm sind alternative Eingabemethoden nützlich.

Vorteile von e-Accessibility für Unternehmen und Behörden

Digitale Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Online-Angeboten. Und auch die Anbieter profitieren von digitaler Accessibility:

  • Zielgruppe erweitern: Mit barrierefreien Inhalten erreichen Unternehmen mehr Menschen.
  • Nutzererfahrung verbessern: Barrierefreiheit macht Produkte intuitiver und nutzerfreundlicher und hat einen positiven Einfluss auf die Markenwahrnehmung.
  • Inklusion leben: Unternehmen übernehmen gesellschaftliche Verantwortung, wenn sie sich mit barrierefreien Angeboten für Gleichstellung und Teilhabe einsetzen.
  • Gesetze einhalten: In der Schweiz müssen Unternehmen und Organisationen gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Gesetzliche Grundlagen zur digitalen Barrierefreiheit

Seit Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA), die verbindliche EU-Richtlinie für barrierefreie digitale Lösungen. Sie betrifft auch Schweizer Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder dort tätig sind. Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind davon ausgenommen.

Öffentliche Stellen in der Schweiz sind durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bereits dazu verpflichtet, barrierefreie digitale Angebote bereitzustellen. Der technische Standard hierfür sind die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA. Die Tabelle bietet einen Überblick über alle relevanten Gesetze, Richtlinien und Standards zur digitalen Barrierefreiheit.

Region Gesetz / Richtlinie / Standard Geltung / Fristen Schwerpunkte
EU European Accessibility Act EAA, Richtlinie (EU) 2019/882 seit Juni 2025 verbindlich Produkte und digitale Dienstleistungen
  Web Accessibility Directive WAD, Richtlinie (EU) 2016/2102 seit 2018 Öffentliche Stellen: barrierefreie Websites und Apps
  EN 301 549 seit 2014 Europäischer Norm für IKT-Barrierefreiheit
Schweiz Behindertengleichstellungsgesetz BehiG laufend Grundsatz Nichtdiskriminierung, Fokus öffentlicher Angebote
  Teilrevision BehiG geplant für 2027 Orientierung am EAA, mehr Verbindlichkeit für Unternehmen
  eCH-0059 Accessibility Standard V3.0 seit 2008 Technischer Standard für barrierefreie Websites und Apps, basiert auf WCAG 2.1
Deutschland Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG ab Juni 2025 Nationale Umsetzung des EAA, betrifft Unternehmen und Produkte
  Behindertengleichstellungsgesetz und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 laufend Verwaltung und öffentliche Stellen: digitale Barrierefreiheit
International Web Content Accessibility Guidelines WCAG seit 1999, Version 2.1 (2018), 2.2 (2023) Technische Standards für barrierefreie Websites und Inhalte (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust)
  PDF/UA (DIN) ISO 14289-1 seit 2012 Standard für barrierefreie PDF-Dokumente
Gesetze, Richtlinien und Standards zur digitalen Barrierefreiheit in der EU, Schweiz, Deutschland und International.

Die vier Prinzipien digitaler Barrierefreiheit

Wie müssen digitale Angebote konkret aussehen? Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 nennen vier Grundsätze, die bei der Gestaltung barrierefreier Websites und digitaler Inhalte zu beachten sind.

  • Wahrnehmbar: Digitale Inhalte müssen so dargestellt sein, dass sie wahrnehmbar sind. Bilder sollten Alternativtexte enthalten, Videos Untertitel, Text und Hintergrund genügend Farbkontrast.
  • Bedienbar: Die Navigation einer Website muss sich über die Tastatur bedienen lassen.
  • Verständlich: Informationen müssen nicht nur zugänglich, sondern auch verständlich sein. Einfache Sprache und klare Strukturen verwenden.
  • Robust: Digitale Inhalte müssen von unterstützenden Technologien wie z. B. Screenreadern zuverlässig interpretiert werden können.

Barrierefreie PDFs: Sonderfälle auf der Website

PDFs sind ein beliebtes Format für Dokumente, Formulare oder Broschüren auf Websites. In Bezug auf digitale Barrierefreiheit nehmen sie jedoch eine Sonderrolle ein. Anders als HTML-Seiten, die vom Browser direkt strukturiert und von Hilfsmitteln wie Screenreadern interpretiert werden können, müssen PDFs separat barrierefrei gemacht werden.

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